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Warum eine Genossenschaft für die ALTE MU?Menschen und Unternehmen gründen Genossenschaften, weil sie so gemeinsame Ziele leichter erreichen, ohne dabei die eigene Selbstständigkeit aufzugeben. Gemeinsam können in einer Genossenschaft Aufträge bearbeitet werden, die für ein einzelnes Unternehmen zu groß oder zu komplex wären. Mit der ALTEN MU eG möchten wir nichts geringeres als das Kreative Dorf in der Stadt Sanieren, Um- und Neubauen und es für die nächsten 99 Jahre sichern! Die ALTE MU Genossenschaft ermöglicht: - Teilhabe und Mitbestimmungsrecht: Die Generalversammlung entscheidet gemeinschaftlich über die Zukunft der ALTEN MU - Demokratie (1 Stimme pro Kopf): Die ALTE MU bleibt niedrigschwellig, unabhängig von der Summe der erworbenen Anteile hat jede:r eine Stimme. - Selbstverwaltung und Selbstförderung: Gemeinsam machen wir es möglich, dieses Filetgrundstück in der Kieler Innenstadt als offenen, kulturellen und inspirierenden Ort für die Zivilgesellschaft zu erhalten!
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Wie ist die ALTE MU eG aufgebaut?Unsere Genossenschaft besteht aus: a) Generalversammlung b) Vorstand c) Aufsichtsrat Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat kontrolliert und berichtet der Generalversammlung. Mehr Informationen zu den Organen unserer Genossenschaft und deren Aufgaben findest du in unserer Satzung in den Paragraphen §19-§21.
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Was muss ich tun, um Genoss*in zu werden?Hier findest du einen Antrag auf Mitgliedschaft. Sende ihn ausgefüllt an: ALTE MU eG, c//o ALTE MU, Lorentzendamm 6-8, 24103 Kiel. Unser Vorstand nimmt Kontakt zu dir auf und bestätigt dir deine Mitgliedschaft. Fällig werden dann 600€ für den Pflichtanteil, dafür wirst du Mitglied und erhältst eine Stimme in der Generalversammlung. Mitglied werden können nach unserer Satzung §2(1,2): natürliche Personen (Menschen) juristische Personen (Vereine, GmbHs, GbRs etc.) Mitglieder sind durch den Zweck der Genossenschaft förderbar. Förderbar sind in diesem Sinne jene Mitglieder, die beispielsweise Räume nutzen, aktiv die Angebote der ALTEN MU gestalten oder Interesse am Wohnprojekt bekunden.
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Und was muss ich tun, um Räume in der ALTEN MU zu mieten?Mitglied werden! Die Miete bzw. die Nutzung von Räumen ist an die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen geknüpft. Gemäß unserer Satzung wollen wir hierfür eine Richtlinie aufstellen. Wieviele Genossenschaftsanteile pro Raum oder Quadratmeter das sein werden, wer wieviel aufbringen muss, wird zurzeit noch entwickelt. Wir sind immer auf der Suche nach Partner*innen, die uns bei der Finanzierung unterstützen wollen.
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Was ist der Unterschied zwischen investierenden und ordentlichen Mitgliedern?Investierende Mitglieder haben keine Stimme in der Generalversammlung, aber ihre Anteile können verzinst werden. Investierende Mitglieder müssen laut unserer Satzung vom Vorstand und Aufsichtsrat bestätigt werden. Dagegen sind Nutzende und ordentliche Mitglieder im Sinne des Zwecks der Genossenschaft förderfähig [Satzung §2(3); §11]. Sie haben ein Stimmrecht in der Generalversammlung. Sie nutzen die Leistungen der Genossenschaft aktiv oder arbeiten aktiv mit, zum Beispiel in festen Arbeitsgemeinschaften der eG oder sie möchten die Leistung der Genossenschaft in Zukunft nutzen zum Beispiel im Bereich Wohnen. Sie unterstützen die Vision und die Ziele der ALTEN MU. Unsere Satzung macht es möglich, unter Zustimmung des Vorstandes und des Aufsichtsrates investierende Mitglieder aufzunehmen [Satzung §3(1)]. Investierende Mitglieder ermöglichen es Genossenschaften, zum Teil größere Summen an Eigenkapital aufzubringen, als ihre Mitglieder aufbringen können. Du fragst dich, welche Mitgliedschaft für dich die beste ist? Unser Vorstand freut sich auf deine Nachfragen: vorstand@altemu-eg.de
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Was ist ein Solidaritätsanteil?Der Vorstand kann eine Nutzung ohne die erforderlichen Geschäftsanteile zulassen, wenn ein anderes Mitglied eine entsprechende Anzahl weiterer Geschäftsanteile als Ersatz für diese erforderlichen Geschäftsanteile zur Verfügung stellt [Satzung §12(4)]. Diese Anteile, die von dem Mitglied für eine Person oder ein Projekt gezeichnet werden, heißen Solidaritätsanteile. Zur Zeit erarbeiten wir ein Konzept, wie wir Solidaritätsanteile in Zukunft als Teil unserer Finanzierungsstrategie mit einbinden können. Da es bislang nicht viele Genossenschaften gibt, die mit Solidaritätsanteilen arbeiten, gibt es dahingehend noch einige offene Fragen, deren Klärung noch etwas Zeit in Anspruch nimmt.
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Welche weiteren Möglichkeiten der Unterstützung habe ich?Nachrangdarlehen geben für soziales Investment Nachrangige Darlehen werden für die eG eigenkapitalähnlich behandelt. Nachrangdarlehen verzinst die eG mit einem Zinssatz von 0,5 % pro Jahr. Diese Darlehen sind geeignet für Unterstützer*innen, die sich nicht direkt in der Genossenschaft engagieren möchten, aber insbesondere beim Aufbau – auch mit größeren Summen - helfen möchten. §21B-Mitgliederdarlehen geben Mitgliederdarlehen können von ordentlichen und investierenden Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Sie dürfen laut Genossenschaftsgesetzt (GenG) nur zweckgebunden für Investitionen in das Anlagevermögen eingesetzt werden und sind auf jeweils 25.000 EUR begrenzt. Neben der Verwendung für die unmittelbaren Bauinvestitionen ab 2024, benötigen wir schon jetzt deine Unterstützung für die Finanzierung der HOAI Fachplanungsleistungen (z.B. Tragwerk, Schallschutz oder Freianlagenplanung). Ein Mitgliederdarlehen bietet dir auch als ordentliches Mitglied die Möglichkeit einer Verzinsung.
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Wie kann ich MU machen und mich weiter beteiligen?1. Du möchtest aktiv mitmischen und Teil unserer kleinen Demokratie werden? Werde Genoss:in! 2. Du findest die ALTE MU super, möchtest uns und die Projekte hier vor Ort unterstützen, hast aber lieber deine Ruhe? Werde investierende Genoss:in oder zeichne einen Solidaritätsanteil! Sende uns gerne eine Mail an vorstand@altemu-eg.de 3. Dich interessiert die Mitarbeit am kulturellen Programm der ALTEN MU und du möchtest die Kultur hier vor Ort unterstützen? Werde Mitglied im ALTE MU Impuls-Werk e.V.! 4. Dich interessiert unser zukünftiges Wohnprojekt? Werde Genoss:in und sprich uns an, diesen Raum möchten wir gemeinsam mit dir bespielen!
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Wie viel Beteiligung ist innerhalb des Projekts und auch innerhalb der Cluster erwünscht?Wir wünschen uns zukünftige Bewohner*innen mit Interesse an dem Projekt ALTE MU. Alle Menschen können sich in dem Maße in die Community einbringen, wie es für sie möglich ist – es gibt keinen Zwang zur Beteiligung. Die Bewohnenden sind durch ihren Genossenschaftsanteil Teil der Community und können über das Projekt ALTE MU im Rahmen der Generalversammlung der Genossenschaft mitentscheiden. Für die Beteiligung innerhalb der Wohngruppen sind von den Wohngemeinschaften individuelle Parameter für ein harmonisches Zusammenleben aufzustellen.
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Wie kann ich mitmachen und Kontakt zu anderen Interessierten aufnehmen?Um einen ersten Eindruck von der ALTEN MU und über das geplante Bauprojekt zu bekommen, kannst du an jedem 1. Sonntag im Monat zu unserem Geländerundgang kommen. Hier darfst du auch gerne alle deine Fragen mitbringen! Wenn du dir danach vorstellen kannst, weiter mitzumachen, kannst du Genossenschaftsmitglied werden. Als Genossenschaftsmitglied erhältst du automatisch Zugang zu unserer Online-Community auf WeChange, und wirst zu unseren Veranstaltungen eingeladen. Im letzten Jahr waren das zum Beispiel ein Community-Dinner, eine große Infoveranstaltung und die Feier des Bauantrags. Um auf dem aktuellen Stand zum Projekt ALTE MU zu bleiben, kannst du dich für den Newsletter anmelden unter: www.altemu-eg.de/newsletter.
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Wie zeitintensiv sind die Beteiligungsformate?Es werden Workshops mit unterschiedlicher Intensität stattfinden. Dabei kommen wir bei großen Formaten wie dem Kennenlernwochenende für 2 ganze Tage zusammen, um gemeinsam an Konzepten zu tüfteln, manche Veranstaltungen nehmen dann aber vielleicht auch nur 1 Stunde in Anspruch. Beteiligungsformate werden frühzeitig über den Wohnverteiler kommuniziert. Von März - Mai haben wir ein Beteiligungsformat geplant, welches größtenteils in Eigenregie durchgeführt wird und die regelmäßige Arbeit in Kleingruppen beinhaltet. In 4 Arbeitsgruppen Wohnen, Sharing, Konfliktmanagement, Öffentlichkeit & Privatsphäre sollen in 12 Wochen die jeweiligen Themen ausgearbeitet und somit eine Grundlage für die weitere Planung der Projektentwicklung geschaffen werden. Für die Gruppenarbeit schätzen wir den Arbeitsaufwand in diesen 12 Wochen auf insgesamt etwa 24 Stunden ein.
FAQ: WOHNEN
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